AGBs

la conception e.U. Christa Paschke

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Definitionen

1.1. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und Leistungen von la conception e.U. Christa Paschke (im Folgenden kurz: „la conception“, „wir“ oder „uns“), insbesondere Aufträge, Leistungen, Werke und die Lieferung von Waren, bei denen es sich bei der Kundin um eine Unternehmerin gem. § 1 UGB handelt. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von la conception. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Allfällige im Zusammenhang mit einer konkreten Beauftragung/Bestellung getroffene Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt sind; diese AGB; die AGB der Ingenieurbüros Österreich; gesetzliche Normen. Etwaigen (insbes. allgemeinen) Geschäftsbedingungen der Kundin wird hiermit widersprochen; diese verpflichten la conception auch dann nicht, wenn la conception ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht. Bedingungen der Kundin verpflichten la conception auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Die Erbringung einer Leistung oder Lieferung durch uns gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen der Kundin, und zwar auch dann nicht, wenn la conception in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Kundin ist und keinen Vorbehalt dagegen geäußert hat. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung für die gesamte gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen la conception und der Kundin, insbesondere alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Zusatzaufträgen oder Nachlieferungen, auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2. „Kundin“ ist jede Vertrags- bzw. Verhandlungspartnerin von uns, insbesondere jede Käuferin (bzw. Kundin) einer Ware; dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. „Leistung“ ist jede sonstige Leistung, jede Ware und/oder jede Lieferung von la conception. „Ware“ ist jede Sache, die von la conception angeboten bzw. verkauft wird. „Beauftragung“ bzw. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag der Kundin auf Erbringung einer Leistung durch la conception. „Auftrag“ oder „Vertrag“ ist das zustande gekommene Rechtsgeschäft.

2. Beauftragung bzw. Bestellung, Zustandekommen des Auftrages

2.1. Alle Angebote von la conception sind, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe einer Beauftragung/Bestellung zu verstehen. Die Beauftragung/Bestellung der Kundin gilt von la conception erst dann als angenommen, wenn la conception diese innerhalb der Bindungsfrist gem. Punkt 2.2. ausdrücklich und schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Stillschweigen von la conception ist keine Zustimmung. Äußert sich la conception innerhalb der Bindungsfrist gilt das Angebot der Kundin auf Vertragsabschluss als abgelehnt.

2.2.Beauftragungen bzw. Bestellungen sind verbindliche Angebote der Kundin zum Vertragsabschluss. Beauftragungen bzw. Bestellungen sind für die Kundin für eine Dauer von 10 Arbeitstagen ab Absendung verbindlich („Bindungsfrist“).

2.3. la conception ist nicht verpflichtet, eine Beauftragung bzw. Bestellung anzunehmen. la conception kann daher die Annahme und Durchführung eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Kundin erwachsen aus einer Nichtannahme der Bestellung keine wie immer gearteten Ansprüche.

2.4. Unsere Leistungen werden - sofern nicht ausdrücklich schriftlich vor Projektbeginn abweichend vereinbart - auf Stundenbasis abgerechnet.

2.5.Die Angebote/Kostenschätzung werden von la conception nach bestem Fachwissen erstellt; für deren Richtigkeit wird jedoch keine Haftung übernommen. Die Kundin wird über den aktuellen Aufwand auf dem Laufenden gehalten.

2.6. Die Kundin erklärt sich mit Beauftragung einverstanden, dass in allen Phasen des Projekts Fotografien gefertigt werden dürfen. Diese Aufnahmen und deren Veröffentlichung haben unter größtmöglicher Schonung der persönlichen Privatsphäre der Kundin zu erfolgen. Weiters, dürfen diese von la conception für geschäftliche Zwecke - Marketing, Pressearbeit, Kundinnenaquise o.Ä. Veröffentlichungen - verwendet werden. Dies schließt die Nutzung der Fotografien auf Webseiten von uns, als auch die Verwendung eben dieser auf diversen Kanälen der sozialen Medien, mit ein. 
2.7. Grafikleistungen dürfen nach Veröffentlichung durch die Kundin ebenfalls von la conception für die oben genannten Zwecke veröffentlicht werden.
2.8. Mit Auftragserteilung gestatte die Kundin la conception auf Werbeträgern und insbesondere auf deren Website die Firma, das Firmenlogo der Kundin und die zur Kundin bestehende Geschäftsbeziehung zu veröffentlichen und mit der Geschäftsbeziehung zu werben.
2.9. Die Einwilligung zu Punkten 2.6.bis 2.8. gilt bis auf Widerruf.

3. Lieferung, Liefertermine und -fristen, Verzug

3.1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware/ Leistung von uns versendet wurde. Empfangsstörungen bei der Kundin gehen nicht zu unseren Lasten.

3.2. Im Falle verbindlicher Lieferfristen/-termine ist la conception erst ab dem Zeitpunkt in Verzug, ab dem la conception eine schriftliche Mahnung mit zumindest 24- stündiger Nachfrist zugegangen ist. la conception haftet für Schäden infolge Termin- bzw. Fristüberschreitung nur im Falle groben Verschuldens.

3.4. Der Versand erfolgt auf Gefahr (und Rechnung) der Kundin; dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten im Preis inbegriffen sind.

3.5. Jeder unvorhergesehene und/oder von la conception nicht zu vertretende Umstand und jeder Fall höherer Gewalt bei la conception oder den Lieferanten von la conception, die die Leistungserbringung, insbesondere die Einhaltung von Terminen (Fristen) behindern oder verzögern, wie z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aussperrung oder Streik, Fehlen von Materialien, Betriebs- oder Transportstörungen, Lieferverweigerungen von Lieferanten, Rohstoffmangel, schlechte Witterungsverhältnisse, etc., berechtigen la conception dazu, den Leistungstermin angemessen, zumindest aber um die Dauer der Behinderung, hinauszuschieben; wird die Leistungserbringung durch Höhere Gewalt rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich untunlich, ist la conception berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ersatzansprüche, welcher Art auch immer, können aus derartigen Umständen gegenüber la conception nicht abgeleitet werden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

4.1. Preise sind (Euro-)Nettopreise ohne Umsatzsteuer.

4.2. Die Kundin verpflichtet sich, sollte die Umsatzsteuerbereifung bei la conception gem. §6 Abs 1 Z 27 UStG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, rückwirkend nicht mehr gegeben sein die Umsatzsteuer innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach Übermittlung einer korrigierten Rechnung, an uns zu leisten.

4.3. Rechnungen sind zehn Tage nach Erhalt (Zugang bei der Kundin) spesenfrei ohne Abzug zu bezahlen. Bei Versand der Rechnung per E-Mail oder Telefax gilt die Rechnung spätestens am auf den Versand nächstfolgenden Arbeitstag der Kundin als zugegangen, bei Versand der Rechnung per Post gilt die Rechnung spätestens am dritten auf den Versand folgenden Arbeitstag als zugegangen. Bei Zahlungsverzug hat die Kundin auch die Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Mahnung bzw. außergerichtlichen Inkassos zu ersetzen, wobei la conception gemäß § 458 UGB berechtigt ist, jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten von der Kundin zu fordern sofern die Kundin Unternehmerin ist; für den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen gilt § 1333 Abs 2 ABGB.

4.4. Sind Teilzahlungen oder Zahlungsziele vereinbart, tritt – ohne weitere Nachfristsetzung – Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Zahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlusts werden alle uns gegen die Kundin zustehende Forderungen sofort zur Zahlung fällig, und wir sind berechtigt, den vollen Listenpreis bzw. gewährte Nachlässe nach zu verrechnen. la conception ist in diesem Fall weiters berechtigt, von den noch offenen Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder die noch nicht gelieferte Leistung bzw. Ware ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzubehalten, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

4.5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen mit der Leistungserbringung bzw. Lieferung im Zusammenhang stehenden Forderungen unser Eigentum bzw. erlangt die Kundin keine Nutzungsrechte an den an sie geleisteten Arbeiten.

4.6. Die Kundin ist damit einverstanden, dass Rechnungen an sie auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

5. Mitwirkungspflicht der Kundin

5.1. Die Kundin ist verpflichtet, la conception sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und Datenmaterialien zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die uns unbekannt sind. la conception ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin ihren Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist die Kundin verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.

5.2. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat die Kundin fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf ihre Kosten zu veranlassen. Weiters hat die Kundin zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen ist.

5.3. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch die Kundin, so haften wir nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und wir sind überdies berechtigt, die aus der durch die Kundin verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei dieser einzufordern. Sofern die Kundin Verbraucherin ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

6. Urheberrecht

6.1. la conception behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

6.2. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von uns zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

6.3. la conception ist berechtigt, die Kundin verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von uns anzugeben.

6.4. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat la conception Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass die Kundin nicht die Unterlagen von la conception genutzt hat, obliegt dieser.

7. Haftung (Gewährleistung, Schadenersatz)

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Eigenschaften sind nur dann iSd § 922 (1) ABGB zugesichert, wenn sie von la conception der Kundin gegenüber ausdrücklich und schriftlich zugesagt werden. Angaben in allgemeinen und/oder öffentlichen Produktbeschreibungen sind keine ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate; die Frist beginnt (auch für jede Teillieferung) mit der realen Übergabe Mängelbehebungs- bzw. Verbesserungsversuche verlängern eine bereits laufende Gewährleistungsfrist nicht.

7.3. Die Kundin hat die Ware bei Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Offene Mängel sind von der Kundin unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Übergabe, versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Hervorkommen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben und nachzuweisen (Mängelrüge). Hierzu sind alle vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform; diesfalls verliert die Kundin sämtliche diesbezüglichen Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.

7.4. Die Kundin hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Anwendung der §§ 924, 933b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch wird ausgeschlossen.

7.5. Für Vorschläge zu Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen, als auch Materialien, Farben, etc. sowie für etwaige Schäden, Qualitätsmängel, Gewährleistung / Garantiefälle von Produkten, welche von la conception gemacht werden und von der Kundin auf Basis dieser angeschafft werden, wird keine Haftung übernommen. la conception übernimmt keine Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer.

7.6. la conception übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Abmessungen, Dimensionen oder Qualität der empfohlenen Möbel, Einrichtungsgegenständen, o.ä. Natürlich gilt dies auch für Angaben zu Brandschutz, medizinischer Richtlinien oder dem Arbeitnehmerschutz. Auch für jedwede Abweichungen von Mustervorlagen oder handgefertigten, abweichenden, Produkte ist eine Haftung von la conception ausgeschlossen.

7.7. Gegenüber individuellen, stil- oder geschmacklichen Konzept-, Planungs-, Leistungsergebnissen und / oder Empfehlungen von la conception kann von der Kundin kein Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Ebenso rechtfertigt ein solcher „Mangel“ keine Leistungsverweigerung durch die Kundin.

7.8. la conception beauftragt nie selbst Dritte mit der Durchführung von Arbeiten. Die Kundin schließt mit anderen, wenn auch von uns empfohlenen, Dritten eigenständige Verträge. la conception übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Leistung bzw. für Schäden durch die Leistungserbringung Dritter.

7.9. la conception haftet nicht für jegliche Schäden, insbesondere für jene, die im Zuge der Auftragserfüllung entstehen, nur für eigenes grobes Verschulden und für grobes Verschulden von Gehilfen. Der Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden ist ebenso ausgeschlossen wie für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Kundin. Dem Vertrag kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zu. Die Kundin trägt die Beweislast des haftungsauslösenden Verschuldens von la conception.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Auf sämtliche, insbesondere diesen AGB unterliegende Leistungen und Aufträge, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen dessen Verweisungsnormen, soweit sie auf ausländisches Recht verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das rezipierte UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden.

8.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von la conception.

8.3. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag resultierende Streitigkeiten wird das für Tulln an der Donau (Österreich/Niederösterreich) sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. la conception behält sich aber vor, an jedem anderen Gerichtsstand, insbesondere am Sitz der Kundin, zu klagen.

8.4. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

8.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Anstelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll das gelten, was gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt.